Fahrdienste für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das SGB IX.

Voraussetzung für eine unentgeltliche Beförderung ist eine gültige Wertmarke im Schwerbehindertenausweis.

Viele Menschen mit Behinderung können jedoch von der unentgeltlichen Beförderung keinen Gebrauch machen, da sie aufgrund der Schwere oder der Art ihrer Behinderung die Nahverkehrsmittel nicht in Anspruch nehmen können. Dies liegt nicht zuletzt an der nach wie vor unbefriedigenden Situation bezüglich der Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr. Unzugängliche Bahnsteige, schlecht ausgebaute oder gar fehlende Orientierungshilfen an Haltestellen und Bahnhöfen sowie nicht barrierefreie Busse und Bahnwagons zählen auch heute immer noch zum Alltag des RMV und der Deutschen Bahn.   

Um für den benachteiligten Personenkreis einen gewissen Ausgleich zu schaffen und die soziale Teilhabe zu fördern, wurde bereits Ende der 70er Jahre die „Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste für Menschen mit Behinderung Darmstadt-Dieburg“ gegründet. Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft sind heute – neben der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg als örtliche Sozialhilfeträger – auch der CBF Darmstadt, der Interessenkreis behinderter Menschen Darmstadt-Dieburg e.V. (IKD) sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. mit den Kreisverbänden Darmstadt und Dieburg.

Innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft unterstützt der CBF Darmstadt die Stadt und den Landkreis durch die Übernahme von Verwaltungsaufgaben, die mit der Finanzierung der Fahrdienste zusammenhängen.

Bürger der Stadt Darmstadt können sich beim CBF über die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste informieren und erhalten dort die entsprechenden Anträge bzw. können diese dort einreichen. Bürger des Landkreises Darmstadt-Dieburg reichen ihre Fahrdienstanträge direkt beim Sozialamt des Landkreises ein. 

Den behinderten Einwohnern der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg stehen, je nach Art und Schwere der Behinderung, zwei Arten von Fahrdiensten zur Verfügung:

1. Taxifahrten für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung, die ohne fremde Hilfe keine öffentlichen Verkehrsmittel, wohl aber gewerbliche Taxen benutzen können, werden die Kosten für Taxifahrten entsprechend ihrem Einkommen und Vermögen bis zu einem gewissen Höchstbetrag pro Monat erstattet.

2. Fahrdienst für Menschen mit Behinderung 

Menschen mit Behinderung, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Beeinträchtigung weder öffentliche Verkehrsmittel noch gewerbliche Taxen benutzen können, steht ein Fahrdienst mit Spezialfahrzeugen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zur Verfügung.            

Das Angebot der Fahrdienste ist für viele (insbesondere auch ältere) Menschen mit Behinderung die einzige Möglichkeit an gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Die Fahrdienste sind daher ein wichtiger Faktor zur Förderung der sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Haben Sie weitere Fragen zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung bzw. zur Beantragung? Dann sprechen Sie uns an!

Kontakt: 06151-8122-17